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Kommunaler Geschäftsbericht 2015

15 Stadtfinanzen Erträge 2015 in Tausend Euro Aufwendungen 2015 in Tausend Euro Laufende Verwaltungstätigkeit Zur Finanzierung der Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit wie zum Beispiel Reparaturen, Strom, Wasser, Wärme und Personalkosten, stehen verschiedene Erträge zur Verfügung. Steuern und Gebühren Eigene Erträge generiert die Stadt aus kommunalen Steuern und Gebühren. Folgende Steuern werden dabei erhoben: • Grund- und Gewerbesteuer • Vergnügungssteuer • Hundesteuer Steuergegenstand für die Grund- und Gewerbesteuer sind Grundbesitz bzw. Gewerbebetriebe. Für die Er- mittlung der Steuern leisten die Finanzämter wichtige Vorarbeit. Sie erlassen Grundlagenbescheide, auf deren Basis die Stadt Senftenberg unter Anwendung des in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr fest- gelegten Hebesatzes Bescheide erstellt. Gebühren werden autonom durch die Stadt Senften- berg erhoben. Rechtsgrundlage ist das Kommunalab- gabengesetz für das Land Brandenburg. Die Gebüh- rensätze werden durch Kalkulationen ermittelt und in Satzungen durch Beschluss der Stadtverordnetenver- sammlung Senftenberg festgesetzt. Dies betrifft in der Stadt Senftenberg folgende Gebühren: • Niederschlagswassergebühren • Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren • Gewässerunterhaltungsgebühren • Verwaltungsgebühren • Nutzungsgebühren für das Erlebnisbad, die Stadtbi- bliothek und die Sportstätten • Kita-Gebühren • Friedhofsgebühren • Sondernutzungsgebühren

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