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Kommunaler Geschäftsbericht 2015

34 Ordnung und Sicherheit Anzahl der Verkehrsverstöße mit 6.289 konstant zum Vorjahr Zur Ordnung und Sicherheit im Stadtgebiet gehört auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch vier Politessen. Während der Saison von Mai bis September wird die Kontrolltätigkeit um seenahe Gebiete, insbesondere die gebührenpflichtigen Park- plätze, erweitert. Auch Mitarbeiter des Zweckverban- des Lausitzer Seenland Brandenburg nehmen auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen um den Senftenber- ger See Parkverstöße auf. Verkehrsverstöße konstant zum Vorjahr Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6.289 Verstöße bear- beitet. Davon wurden 5.549 Vorgänge im Verwarnungs- verfahren abgeschlossen. In den übrigen 740 Fällen wurden Bußgeld- bzw. Kostenbescheide erlassen. 56,1 Prozent der Betroffenen nutzten 2015 die Mög- lichkeit, ihr Verwarngeld unmittelbar nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit zu begleichen. Knöllchenfreier Tag Am 12.08.2015 hatte die Stadt Senftenberg einen „knöllchenfreien Tag“. In der Innenstadt wurden, abgesehen von groben Verstößen, keine Geldbußen verhängt. Hier hinterließen die Politessen lediglich Zettel an den Fahrzeugen, die die Verkehrsteilnehmer über die Art des Verstoßes und den knöllchenfreien Tag informierten. Abbrennen von Holzfeuer Im Rahmen des Immissionsschutzes wurden im Jahr 2015 29 Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Holzfeuern wie beispielsweise Oster-, Mai- und andere Lagerfeuer durch die Stadt Senftenberg erteilt. Weiterhin wurden vier Beschwerden zu Rauchbelästi- gungen durch das Verbrennen im Freien bearbeitet. Zum „Knöllchenfreien Tag“ am 12.08.2015 gab es nur eine Information, kein Bußgeldzettel Sonstige Ordnungswidrigkeiten Politessentätigkeit Rechtsgebiet Eingeleitete Verfahren Allgemeines Ordnungsrecht 48 Gewerberecht/Jugendschutz 13 Pass- und Melderecht 178 Sonstige 10 201529 Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen

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